Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heinen + Löwenstein GmbH Clemens Holzmeisterstraße 4 , A-1100 Wien
§ 1 Geltungsbereich der Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen geltend ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen erbringen.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebote, Änderung des Leistungsgegenstandes
Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen sowie sonstigen Unterlagen liegt kein wirksames Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Änderungen des Leistungsgegenstandes bleiben vorbehalten, sofern die Abweichungen des Leistungsgegenstands gegenüber dem Ausstellungs- oder Prospektobjekt für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Lieferzeit
Die vorgesehene Leistungsfrist ist unverbindlich. Die Leistungsfrist läuft ab Absendung unserer Auftragsbestätigung. Etwaige Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sollte ein Fall der nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung vorliegen, so werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.
Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der An-lieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
§ 4 Versand und Verpackung
Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts gilt Folgendes: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel oder Schäden, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Waren sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware sind uns innerhalb von 1 Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die Mängel sind nach Kräften detailliert zu beschreiben. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen uns innerhalb von 2 Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
§ 5 Gewährleistung
Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt das Folgende: Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge. Zu der Beschaffenheit der Kaufsache zählen keine Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen oder den Äußerungen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, erwarten kann.
Bei einem Mangel sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.
Die Gewährleistungszeit für die verkaufte neu hergestellte Sache beträgt 1 Jahr.
Für gebrauchte Sachen wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, ist die Haftung für gebrauchte Sachen auf 1 Jahr beschränkt. Die Haftung für Verbrauchsmaterial, wie z.B. Nasalmasken, Kopfhauben, Patientenschläuche etc. ist auf 6 Monate beschränkt.
§ 6 Haftung
Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-Fache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.
Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des Überlassungsentgelts beschränkt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Eigentum an dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
§ 8 Preise und Zahlung
Die Lieferbedingungen werden in unseren Angeboten angegeben. Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Ist unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Im Übrigen gilt das in Ziffer 2 Gesagte entsprechend.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, bevor die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjährt sind, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung des gesamten Kaufpreises wegen des Mangels zu verweigern.
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.
Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20 % des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt das Folgende:Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den inter-nationalen Kauf beweglicher Sachen.
§ 10 Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Heinen und Löwenstein GmbH
Clemens Holzmeisterstraße 4 , A-1100 Wien
Stand: 16.02.2011
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